Fr., 05. Dez. 2003
Der Antrag der Gemeinde Stuhr auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover wegen der
Radwegbenutzungspflicht in der Gottlieb-Daimler-Str. in Stuhr ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen worden. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover rechtskräftig.