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"Bauernschlaue" Landwirte sperren sich aus
Mi., 20. Mai 2009

Weyhe. Ende Mai 2009 hat der Realverband (=Bauernverband) in der Leester Marsch eine Vielzahl Verkehrszeichen aufgestellt, denn offensichtlich fühlen sich die Bauern durch die Öffentlichkeit belästigt. Dumm nur, dass sie sich selbst ein Durchfahrverbot für die eigenen Wege hingestellt haben.

Wohlgemerkt wurden die Verkehrszeichen nicht von der Gemeindeverwaltung angeordnet, sondern eigenmächtig von den Bauern aufgestellt. Das ist selbstverständlich nicht zulässig, denn die befestigten landwirtschaftlichen Wege haben öffentlichen Charakter und grenzen obendrein direkt an das normale Straßennetz. Deshalb ist die Straßenverkehrsordnung anzuwenden, und danach ist die Anordnung von Verkehrszeichen ausschließlich Sache der Behörden. Die Bauern haben also ordnungswidrig gehandelt.

Des weiteren ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) §§ 23 ff. festgelegt, dass das Betreten der Flur sowie das Radfahren und das Reiten auf den befestigten Wegen grundsätzlich zulässig ist. Es ist also nicht rechtens, dass Verkehrszeichen aufgestellt werden, die eine entsprechende Nutzung ohne Grund verbieten.

Der größte Lacher jedoch ist, dass die Bauern am Horstkamp das Verkehrszeichen 250 "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art" hingestellt haben, was ja bedeutet, dass dort auch keine Trecker mehr fahren dürfen. Wollen die ihren Acker künftig mit Hacke und Spaten bestellen?. Ha, ha. Obendrein hätte den Jungs auffallen müssen, dass das Zusatzschild 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben Vorrang' sinnlos ist, denn wenn sie dort doch gar nicht durchfahren dürfen, weshalb wollen sie denn Vorrang haben??


Foto: 'Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art', also auch für Radfahrer und Trecker.
Sowas kommt heraus, wenn die Bauern Straßenverkehrsbehörde spielen.