Freitag, 29. Oktober 2004         (Kreiszeitung)

Radfahrer dürfen die Straßen benutzen

ADFC informiert Autofahrer

Dieses Radfahrerverhalten ist erlaubt.

WEYHE - Was haben eigentlich Radfahrer auf der Fahrbahn zu suchen?

Also wird nach Feststellungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Ortsgruppe Weyhe, durch Hupen und eindeutige Gesten von manchen Autofahrern angedeutet, den Hochbordweg zu benutzen. Nicht selten werden Radfahrer sogar geschnitten oder bewusst abgedrängt. Hochgefährliche Situationen sind an der Tagesordnung.

Dabei befahren die Radfahrer ganz legal und verkehrsgerecht die Fahrbahn. Der Hochbordweg ist ein ausgewiesener

 

Gehweg, auf dem Radfahrer eigentlich nur in Ausnahmefällen etwas zu suchen haben. Gehwege mit dem Zusatzschild „Rad frei" dürfen von Radfahrern benutzt werden, aber auch nur im Schritttempo befahren werden. Fußgänger haben absoluten Vorrang. Nur Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen auf solchermaßen ausgeschilderten Wegen fahren. Autofahrer müssen folglich immer bei solchen Beschilderungen Radfahrer auf der Fahrbahn respektieren und beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Hupen erfüllt den Tatbestand der Nötigung.