Mittwoch, 1. Juni 2005                     (Syker Kurier/Weser-Kurier)

Geh- und Radweg nicht erlaubt?

ADFC kritisiert Umbaupläne an der B 6 / Straßenbauamt: Starker Tobak

Von unserem Redakteur Frank Bagdatopulos

SYKE. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten kombinierten Geh- und Radweges im Zuge des B6-Umbaus hat der Kreisverband Diepholz des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) angemeldet. Die Kombination sei nach der Straßenverkehrsordnung nicht statthaft, stellte Vorsitzender Holger Opitz fest. Das Straßenbauamt Nienburg weist diese Ansicht zurück. Die Kritik der Radfahrer betrifft die Planung im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt von der Kafu-Kreuzung bis zur Nordumgehung. "Für die Radfahrer ändert sich nach dem Umbau wenig", stellte Opitz fest. " Lediglich die schlimmsten Engstellen werden geschliffen." Nach den einschlägigen technischen Standardwerken im Verkehrswegebau dürften gemeinsame Geh- und Radwege nur dort zum Einsatz kommen, wo wenig Fußgänger- und Radfahrerverkehr herrscht und selten mit Konflikten zwischen beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist. "Die Regelwerke nennen als typischen Einsatzzweck im Innerortsbereich ländliche Ortsdurchfahrten", betonte Opitz. Der ADFC vertritt aber die Ansicht, dass die B 6 in Syke keinesfalls eine ländliche Ortsdurchfahrt ist. "Dort verkehren sehr wohl mehr als nur wenig Fußgänger und Radfahrer", betonte der Club in seiner Stellungnahme zu dem Ausbauplan. "Deshalb ist es im Interesse der Radfahrer und vor allem auch der Fußgänger erforderlich,

dass die Fußgänger von den schnellen Radfahrern getrennt geführt werden. "Außerdem führe der geplante Weg unmittelbar an nicht einsehbaren Grundstücksausfahrten und Ausgängen von Geschäften vorbei und sei deshalb als Radweg nicht zumutbar. "Dabei ist in der Straße genügend Platz, um getrennte Radwege und Gehwege anzulegen", unterstrich Opitz. Das Straßenbauamt hat die Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr völlig überdimensioniert." Der Fahrradclub regte an, den verfügbaren Straßenquerschnitt neu aufzuteilen und entweder separate Radwege, Radfahrstreifen oder so genannte Schutzstreifen auf der Fahrbahn anzulegen. Opitz: "Normalerweise müsste der Plan in unserem Sinne geändert werden, da die Rechtslage eindeutig ist." In der Informationsveranstaltung am Montagabend reagierte Theodor Schmidt-Reindahl, der Leiter des Straßenbauamts Nienburg auf die Kritik der Radfahrer. Der ADFC vertrete ausschließlich Radfahrer-Interessen, betonte er. Die Feststellung, die Straßenbaubehörde würde rechtswidrig verfahren, sei allerdings schon "starker Tobak". "Die Anlagen sind sicher", unterstrich der Behördenchef. "Ich weise Ihre Vermutungen zurück", bemerkte er in Richtung der ADFC-Vertreter. Mit dem Umbau der B6 soll in Kürze auf dem Abschnitt zwischen Steimker Berg und Kafu-Kreuzung begonnen werden.