In
Weyhe gibt es einen Haufen Straßen, die "Gehweg - Radfahren
erlaubt" (oder "Radfahrer frei", ist dasselbe) ausgeschildert
sind. Welche Konsequenzen hat das für den Radfahrer?
Der Gesetzgeber hat eigentlich gedacht, dass solche Beschilderungen nur selten verwendet werden sollen: Denn das Herumgegurke von Radfahrern auf Gehwegen ist weder im Interesse der Fußgänger noch der Radfahrer. Außerdem: Falls die Behörden meinen, einen Sonderweg für den Radverkehr bereitstellen zu müssen, dann sollen sie gefälligst auch einen vernünftig breiten, an Kreuzungen und Einmündungen sicher geführten Radweg zur Verfügung stellen.
Mit einem zur Benutzung auch durch Radfahrer freigegebenen Gehweg erweisen die Behörden den unsicheren Leuten einen Bärendienst. Denn es sind gerade die älteren und unsicheren Leute, die dann an der nächsten Kreuzung oder Einmündungen vom nächstbesten Auto umgenietet werden, weil die Autofahrer auf die Fahrbahn gucken, aber nicht auf irgendwelche beknackt geführten Gehwege.
§ 41 Vorschriftzeichen
Anlage 2
Zeichen 239 Gehweg
Geh- oder Verbot
1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und
die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder
gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.
Hinweis: Seit dem 1.9.2009 ist Schrittgeschwindigkeit nicht mehr vorgeschrieben. Stattdessen ist "angepasst" zu fahren, was im Zweifel eben "v-Schritt" heißen kann.
"Gehweg
- Radfahrer frei" ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der
Regel nicht zu benutzen. Fahren Sie lieber auf der Fahrbahn.
Dort werden Sie von den Autofahrern besser gesehen und haben ein
geringeres Unfallrisiko, weil sie Kreuzungen und Einmündungen
ganz genau so befahren können wie die Autos. Das ist am sichersten,
weil Sie dann nicht übersehen werden.
Es gibt allerdings immer mal wieder autofahrende Idioten, die den Radfahrer dann durch Hupen oder Anpöbeln von der Fahrbahn herunterschmeißen wollen. Falls Ihnen solch eine Kanallie begegnet, ignorieren Sie sie.
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MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG -- kein Radweg!