Die Gemeinde Weyhe hatte sich mit der Umsetzung der StVO-Novelle zwar auch Zeit gelassen, sie war aber immerhin schneller fertig und hat vor allem auch mehr Kompetenz bewiesen als viele Nachbargemeinden (Stuhr). So wurden Ende November 1998 alle Radweg-Schilder auf den nichtklassifizierten Gemeindestraßen abgeschraubt -- das mußte sein, weil die Wege i.d.R. zu schmal waren und der geringe Kraftverkehr auch gar keine Benutzungspflicht erforderlich machte. Jetzt hängt an den meisten Wegen "Gehweg -- Radfahren erlaubt"; wer auf diesen Gehwegen fährt, sollte sich der Pflicht zum Langsamfahren bewusst und seiner ggfs. verschlechterten Rechtsposition im Klaren sein!
Hauptverkehrsstraßen
In
der Leester
Straße und der Hauptstraße
ist die Benutzungspflicht ebenfalls aufgehoben worden. Stattdessen
hätten hätten zwischenzeitlich Schutzstreifen
auf der Fahrbahn eingerichtet werden sollen. Aber dies scheiterte
dann am Veto des Straßenbauamtes Nienburg.
Abb.:
Schutzstreifen