Nicht nur in der Vergangenheit wurde einiges verkehrt gemacht
bei der Anlage von Radwegen, sondern viele Fehler werden auch bei Neuanlagen
immer wieder begangen, obwohl mit der "ERA 95" seit 10 Jahren ein umfassendes
technisches Regelwerk zur Verfügung steht.
- Bordsteinabsenkungen
Ein Fahrrad ist doch kein Geländewagen! Unebene Bordsteinabsenkungen sind
intolerabel. Technisch ist es kein Problem, den Übergang von der
Fahrbahn auf den Hochbord eben zu gestalten.
Memminger
Rillenstein
- Berg-
und Talfahrten
Die meisten Radwege in Weyhe und im Landkreis Diepholz sind an jeder Grundstücksauffahrt
heruntergepflastert, so daß man alle 10 Meter 10cm runter und wieder 10cm
rauf fahren darf. Wer sich das ausgedacht hat, muß verrückt gewesen sein.
Dabei ist es schon lange Stand der Technik (ERA 95), daß die Radwege in
einer Ebene durchgezogen werden, und die Grundstücksauffahrten nur direkt
im Bereich des Fahrbahnrandes abgesenkt werden.
- gefaste Pflastersteine
Wenn mit angeschrägten ("gefasten") Steinen gepflastert wird,
dann entstehen Spurrillen im Radweg. Erst recht dann, wenn auch noch ganz
'intelligent' gepflastert wird und die Lücken zwischen den Steinen auf
einer Linie in Fahrtrichtung liegen.
Man hat dann das Gefühl, in Straßenbahnschienen zu fahren.
fahrradfreunliche
Stadt Syke
- unzureichender Unterbau
Sehr viele Radwege werden als Parkplatz oder Haltestelle für Kfz, auch
von LKW missbraucht. Da die Radwege aber meist nur mit leichtem Gerät
befestigt sind, werden sie schnell holperig und zerstört.
- Stellplatz für Infrastruktur
Was haben Ampelmasten, Verkehrsschilder oder Poller auf dem Radweg zu
suchen? Nichts. Dennoch an vielen Stellen zu sehen, sogar bei Neubauten.
fahrradfreundliche
Stadt Syke
Konsequenzen für die Benutzungspflicht
Wenn die Straßenverkehrsbehörden korrekt nach
Recht und Gesetz arbeiten würden, dann dürfte auf Wegen mit den
oben zitierten Schäden keine Benutzungspflicht
mit den Schildern

angeordnet werden. Solche Wege dürften bestenfalls
'andere Radwege'
oder Gehwege
sein.