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Fehler beim Radwegebau

Nicht nur in der Vergangenheit wurde einiges verkehrt gemacht bei der Anlage von Radwegen, sondern viele Fehler werden auch bei Neuanlagen immer wieder begangen, obwohl mit der "ERA 95" seit 10 Jahren ein umfassendes technisches Regelwerk zur Verfügung steht.

Konsequenzen für die Benutzungspflicht

Wenn die Straßenverkehrsbehörden korrekt nach Recht und Gesetz arbeiten würden, dann dürfte auf Wegen mit den oben zitierten Schäden keine Benutzungspflicht mit den Schildern

angeordnet werden. Solche Wege dürften bestenfalls 'andere Radwege' oder Gehwege sein.