Seit 1998 sollen Radwege nur dann benutzungspflichtig sein, wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Außerdem muss der Radweg stetig, hinreichend breit und die Führung an Kreuzungen und Einmündungen sicher sein.
Nachdem vor wenigen Jahren die Ortsumgehung Dreye fertiggestellt
wurde, ist in der Dreyer Straße schätzungsweise nur noch ein
Verkehr von <2.000 Kfz/ 24Std.
Bei einer solchen Verkehrsstärke ist Mischverkehr auf der Fahrbahn
allemal vertretbar; im Zweifel können Schutzstreifen oder Radfahrstreifen
angelegt werden - die Fahrbahn ist breit genug dazu.
Im März 2004 hatte ich einen Antrag auf Überprüfung der verkehrsbehördlichen Anordnungen, insbesondere der Radwegbenutzungspflicht gestellt:
Nördlich der Kirchweyher Str., also bei "Reno", mochte man die Radwegbenutzungspflicht nicht aufheben.
Und vor allem mochte man auch nicht die unsägliche Verschwenkung an der "Mittelwendung" ändern. Dort wird der ansonsten immer unmittelbar neben der Fahrbahn laufende Radweg um 11 Meter von der Fahrbahn abgesetzt.
Außerdem bekommt man (Nachtrag: bis Mai '05) als Radfahrer das Zeichen 205 "Vorfahrt achten" vor die Nase gesetzt.
Widerspruch
gegen den Bescheid
Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Weyhe wollte dem Widerspruch nicht 'abhelfen' (also inhaltlich stattgeben), und deshalb geht er weiter an den Landkreis Diepholz als zuständiger Widerspruchsbehörde.

Ein "geradeaus" fahrender Radfahrer verschwindet in der Unsichtbarkeit.

Die "Vorfahrt achten!"-Schilder im Zuge des Radweges, die die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei noch im Herbst '04 verteidigt hatten, sind im Mai '05 plötzlich und klammheimlich verschwunden.