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Dreyer Str. / Mittelwendung: nicht hinnehmbare Verschwenkung
Nachtrag August 2005:
Nachdem mir per Widerspruchsbescheid nahegelegt wurde zu klagen, habe ich die Gemeinde gefragt, ob sie sich wirklich in dieses Abenteuer stürzen wolle.
Es gab dann eine Einigung insoweit, als die Vorfahrtregelung für den Radverkehr gemäß meinem Antrag geändert wird. Die Beschilderung und die Furtmarkierung wird überarbeitet, so dass Radfahrer und Autofahrer mit der weiten Verschwenkung keine Sicherheitsprobleme haben sollten. Als Kompromiss wird an der Radwegbenutzungspflicht festgehalten.

Seit 1998 sollen Radwege nur dann benutzungspflichtig sein, wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Außerdem muss der Radweg stetig, hinreichend breit und die Führung an Kreuzungen und Einmündungen sicher sein.

Kaum noch Verkehr auf der Dreyer Straße

Nachdem vor wenigen Jahren die Ortsumgehung Dreye fertiggestellt wurde, ist in der Dreyer Straße schätzungsweise nur noch ein Verkehr von <2.000 Kfz/ 24Std.
Bei einer solchen Verkehrsstärke ist Mischverkehr auf der Fahrbahn allemal vertretbar; im Zweifel können Schutzstreifen oder Radfahrstreifen angelegt werden - die Fahrbahn ist breit genug dazu.

Im März 2004 hatte ich einen Antrag auf Überprüfung der verkehrsbehördlichen Anordnungen, insbesondere der Radwegbenutzungspflicht gestellt:

weiter Antrag

Nördlich Kirchweyher Str.: abgelehnt

Nördlich der Kirchweyher Str., also bei "Reno", mochte man die Radwegbenutzungspflicht nicht aufheben.

Und vor allem mochte man auch nicht die unsägliche Verschwenkung an der "Mittelwendung" ändern. Dort wird der ansonsten immer unmittelbar neben der Fahrbahn laufende Radweg um 11 Meter von der Fahrbahn abgesetzt.

Außerdem bekommt man (Nachtrag: bis Mai '05) als Radfahrer das Zeichen 205 "Vorfahrt achten" vor die Nase gesetzt.

weiter Widerspruch gegen den Bescheid

Keine Abhilfe, deshalb ==> Landkreis

Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Weyhe wollte dem Widerspruch nicht 'abhelfen' (also inhaltlich stattgeben), und deshalb geht er weiter an den Landkreis Diepholz als zuständiger Widerspruchsbehörde.

11 Meter Absetzung der Furt

Verschwenkung

Ein "geradeaus" fahrender Radfahrer verschwindet in der Unsichtbarkeit.

weiter Kreiszeitung hierzu

weiter Regionale Rundschau hierzu

Zeichen 205 - seit Mai '05 verschwunden

Vorfahrt achten

Die "Vorfahrt achten!"-Schilder im Zuge des Radweges, die die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei noch im Herbst '04 verteidigt hatten, sind im Mai '05 plötzlich und klammheimlich verschwunden.