| Gemeinde Weyhe 28844 Weyhe |
Weyhe, 5. März 2004 |
Radwegbenutzungspflicht Dreyer Straße
Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr Herr xxx,
wir bitten Sie höflich, bei Gelegenheit in der Dreyer Straße
die Zeichen 240 StVO entfernen zu lassen.
Begründung:
Seit Aufhebung der generellen Radwegbenutzungspflicht durch die StVO-Novelle
von 1997 bzw. durch Inkrafttreten der §2 Abs. 4 Satz 2 und 3 StVO
am 1.10.1998 i.V.m. §45 Abs. 9 StVO sollen nur noch solche Radwege
mit Zeichen 237, 240, 241 (Radwegbenutzungspflicht) ausgewiesen werden,
wo dies aufgrund einer besonderen Gefahrenlage erforderlich ist und wo
bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Ungeachtet der Überprüfung der baulichen Substanz
und der Führung an Kreuzungen ist festzustellen, dass es in der Dreyer
Straße seit der Eröffnung der Südumgehung Dreye keine
besondere Gefahrenlage mehr gibt, die die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht
und des damit einhergehenden Verbotes der Fahrbahnbenutzung rechtfertigt,
da die Verkehrsmengen auf ein Minimum zurückgegangen sind. Selbst
der Abschnitt Kichweyher Str. bis Industriestr. dürfte nur noch DTV=4.000
Kfz/24Std aufweisen.
(wegen des Kfz-Kriteriums siehe ERA 95, Seiten 23, 24)
Anstelle Zeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ könnte
die vorhandene Nebenanlage gegebenenfalls als „Gehweg – Radfahrer
frei“ ausgewiesen werden.
Das wäre ein Zugeständnis an das subjektive Sicherheitsempfinden
der Gruppe mancher weniger geübten Radfahrer, aber aus Verkehrssicherheitsgründen
ist es nicht erforderlich.
Im verkehrsberuhigten Abschnitt von der Rieder Straße bis zur Kirchweyher
Straße würden wir davon abraten, den Weg linksseitig zur Benutzung
freizugeben. Zumal die StVO das Linksfahren grundsätzlich verbietet
und wir es schön fänden, wenn unsere Weyher Bevölkerung
sich allmählich daran gewöhnen könnte, rechts zu fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis:
Im verkehrsberuhigten Bereich (südlich der Kirchweyher Straße) wird die Benutzungspflicht aufgehoben.
Hingegen soll sie nördlich der Kirchweyher Straße nicht aufgehoben werden. Gegen diese Entscheidung habe ich Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden worden.