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Hauptstraße in Weyhe-Leeste
Radwegbenutzungspflicht ist weg!


Im April 2003 wurde endlich die StVO-Novelle von 1997 ("Fahrradnovelle") in der Hauptstraße in Leeste vollstreckt: die Verkehrszeichen 240 "gemeinsamer Geh- und Radweg" wurden gegen das Zeichen 239 "Gehweg" mit dem Zusatz "Radfahrer frei" ausgetauscht.
Die Radfahrer sollten jetzt üblicherweise auf der Fahrbahn fahren (§2 Abs. 1 StVO), dürfen aber auch den Gehweg benutzen. Aber bitteschön laaangsam fahren.

 

Bereits vor etlicher Zeit ist das Linksfahren untersagt worden, aber die Radfahrer aller Altersklassen scheren sich einen Dreck drum. Kritisch wird's, wenn einem solche Geisterfahrer im Dunkeln ohne Licht begegnen -- Noch ein Argument mehr, doch besser auf der Fahrbahn zu fahren.

Diese Änderung war im Zuge der "Fahrradnovelle" erforderlich und wird vom ADFC Weyhe begrüßt. Die Gründe sind:
  1. Die gemeinsamen Rad- Gehwege waren z.T. viel zu schmal und an den Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten nur sehr schlecht bis gar nicht einsehbar.
  2. Deshalb sind die Radwege auch nicht sicherer als die Fahrbahn. Jedenfalls ist es nicht zumutbar gewesen, dass die Benutzungspflicht mit Zeichen 240 aufrecht erhalten worden ist.

Wenn Du Fragen hierzu hast, wende Dich an Holger Opitz,
Tel. 04203-810238 oder