


Im
Juli 2002 ist dem Widerspruch
eines ADFC-Radfahres gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht
in der Leester Straße stattgegeben worden. Die Radwegbenutzungspflicht
ist in voller Länge (vom Abwasserverband bis zur Polizei und zurück)
aufgehoben worden, weil der zuvor dort vorhandene Radweg erhebliche Mängel
aufwies:
Nachdem mehrere Jahre nach der StVO-Novelle von 1997 ins Land gezogen waren, ohne dass an den Knackepunkten in der Leester Straße etwas verbessert wurde, hat der ADFC Weyhe auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht (die einem Verbot des Rechtes auf Fahrbahnbenutzung gleichkam) bestanden.
Seit Juli 2002 gilt § 2 Absatz 1 StVO wieder uneingeschränkt: "Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen", also auch Radfahrer, denn die Schilder "gemeinsamer Fuß- und Radweg" sind abgeschraubt worden.
Die meisten Radfahrer fahren aber in alter Gewohnheit auf dem mit "Gehweg - Radfahrer frei" ausgewiesenen Gehweg. Aber ACHTUNG: dort ist SCHRITTGESCHWINDIGKEIT angesagt!
Die Leester Straße ist das Geschäftszentrum für Leeste. Viele Ladentüren öffnen sich direkt zum Radweg hin und werden zum Teil noch von Häuserecken verdeckt. Die Ausfahrten einiger Geschäftsgrundstücke sind verdeckt, so dass die Autofahren und die Radfahrer null Sicht haben.
Die baulichen Mindestkriterien, die Sichtverhältnisse und die Voraussetzungen für die linksseitige Führung waren nicht gegeben, um die Radweg-Benutzungspflicht anzuordnen.
Schutzstreifen als sinnvolle Alternative
Im
November 2000 haben die Vertreter der Gemeinde, des Straßenbauamtes
Nienburg, der Polizei und des ADFC gemeinsam bei einer Verkehrsschau beschlossen,
dass auf der westlichen Seite ein Schutzstreifen
für Radfahrer auf der Fahrbahn hergerichtet werden soll und auf der
östlichen Seite die alte Trennung zwischen Gehweg und Radweg wieder
hergestellt werden soll.
Die Einigung auf Schutzstreifen erfolgte unter Berücksichtigung der Studie "Einsatzbereiche von Angebotsstreifen" der Bundesanstalt für Straßenwesen, die auch auf schmalen, vielbefahrene Straßen Schutzstreifen durchaus umsetzbar und nicht signifikant unfallträchtiger erachtet - obgleich die Abmessungen noch unter den in der VwV-StVO genannten Maßen liegen.
Behörden machten Rückzieher
Irgendwann wollte aber weder in der Straßenverkehrsbehörde noch beim Baulastträger jemand etwas vom Schutzstreifen wissen. Da andererseits aber auch nicht an eine Verbesserung der Nebenanlagen gedacht war, hat der ADFC die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Leester Straße durchgesetzt.
Wenn Du Fragen hierzu hast, wende Dich an Holger Opitz,
Tel. 04203-810238 oder