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VwV-StVO für Radfahrer: Fahrradstraße
Argumentationsgrundlage im Behördengespräch
nichts nichts nichts nichts nichts
 

Zu § 41                                            Stand: 1.9.2009

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  Zu den Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
 
1 l. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
2 II. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
         
        Z 244.1Fahrradstrasse           Z 244.2Ende Fahrradstrasse
unsere Hinweise

Die Vorschriften zu Fahrradstraßen wurden gegenüber der alten VwV (bis 8/2009) erheblich gekürzt.