ADFC Weyhe > VwV-StVO > §2(4)3 andere Radwege
VwV-StVO für Radfahrer: Radwege OHNE Benutzungspflicht
Argumentationsgrundlage im Behördengespräch
nichts nichts nichts nichts nichts
 

Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4               Stand: 1.9.2009

  I. Radwege ohne Benutzungspflicht
30 Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
31   1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und
32   2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird.
         
  II. Freigabe linker Radwege
        [...]
unsere Hinweise

Die sog. "anderen Radwege" (alte VwV) heißen jetzt korrekterweise 'Radwege ohne Benutzungspflicht'.
Gegenüber der alten VwV sind vor allem die Übergangslösungen entfallen.

U.E. ist es nicht vernünftig, praktisch gar keine Anforderungen an die nicht benutzungspflichtigen Rw. zu stellen.