Linke Radwege sind gefährlich!

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Wenn Du einen Radweg in Gegenrichtung ‚links‘ befährst, dann wirst Du ganz schnell mal umgenietet: das Linksfahren auf Geh- und Radwegen ist die Unfallursache Nummer eins beim Radverkehr.

Die hohen Unfallzahlen lassen sich leicht erklären:

a. Viele Radfahrer unterschätzen die Gefahr des Linksfahrens. Gleichzeitig lassen sie eine gewisse Sorglosigkeit einkehren, denn sie fühlen sich auf dem Radweg sicher.

b. Die Autofahrer wiederum neigen dazu, sich im wesentlichen auf das Geschehen auf der Fahrbahn zu konzentrieren — was im Seitenraum passiert, wird weniger beachtet. Also werden schon rechts fahrende Radfahrer auf Radwegen weniger beachtet als die auf der Fahrbahn fahrenden. Wer jedoch in ‚falscher‘ Richtung fährt, der wird häufig übersehen, denn er kommt aus einer unerwarteten Richtung. Dementsprechend häufig kracht es an Kreuzungen und Einmündungen sowie Grundstücksausfahrten mit diesen „Falschfahrern“.

Der Gesetzgeber hat das Linksfahren wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren grundsätzlich verboten. Das Linksfahren darf innerorts nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. — Leider ist es in der Praxis aber so, dass die örtlichen Behörden das Linksfahren viel zu leichtfertig freigeben oder gar vorschreiben.

Eine BASt-Studie ausschließlich zum Linksfahren ist in 2015 erschienen: „Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung – Sicherheitsverbesserungen“.

Und wenn’s mal kracht, dann   . . .

musst Du auch noch damit rechnen, Teilschuld zu bekommen: Wenn Du verbotenerweise links gefahren bist, dann hast Du sowieso Teilschuld; aber selbst wenn Du erlaubt oder gezwungenermaßen links gefahren bist, wird Dir der Richter vorhalten, dass Du hättest wissen müssen, dass „linke“ Radwege gefährlich sind. Deshalb dürftest Du wegen der vorgeschriebenen Sorgfalt und Vorsicht gem. §1 StVO nur ganz langsam und allzeit bremsbereit an die Kreuzung heranfahren. Und wenn Du es nicht getan hast, wirst Du bei einem Unfall eben Teilschuld bekommen und auf Kosten sitzenbleiben. So ist das.

Also: fahre lieber auf der Fahrbahn, insbesondere in Tempo-30-Zonen, denn dort besteht nun wirklich keine Veranlassung, auf dem Hochbord herumzugurken.

„Gehweg — Radfahrer frei“ ?

Ein Problem sind natürlich noch alle Straßen mit „Gehweg — Radfahren erlaubt“, die im Landkreis Diepholz oftmals in Fahrtrichtung links freigegeben sind. Sogar innerorts in Tempo 30-Zonen. Wenn’s da kracht, dürfte der Radfahrer aus Rechtssicht immer ziemlich alt aussehen. Denn zumindest fahren 99,9% aller Radfahrer auf diesen Wegen VIEL zu schnell: zulässig ist Schrittgeschwindigkeit, Anlage 2 Nr. 18 zu § 41 Abs. 1 StVO

Der ADFC Kreis Diepholz hält solche Ausschilderungen denn auch für unnütz, weil

  • Kinder bis 8 Jahre ohnehin auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ‚darf‘ auf dem Gehweg gefahren werden.
  • Erwachsene auf der Fahrbahn solcher i.d.R. schwächer befahrenen Straßen sicherer aufgehoben sind.

 


[ Anlage 2 Nr. 18 zu § 41 Abs. 1 StVO ]

18 Zeichen 239
Z239
Gehweg
Ge- oder Verbot

  1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
  2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung

Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

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